Aktuelles - Stand: 22. XII. 2019 Besucherzähler:
50. kW 2019 - Auch auf der Fortbildung für
§ 29 a / b BImSchG - Sachverständige und Genehmigungsbehörden
/ Aufsichtsbehörden am 12.XII.2019 in Dresden
(Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
im Sinne der 5. BImSchV Veranstalter: Warm
Engineering in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Ort: Dresden (Sächsische Aufbaubank)) wurde
noch einmal auf Nachfrage (Herr Stachowitz
an: MinR. Dipl.-Ing. G. Arens, Referatsleiter,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMU)) betont: Die
TRAS 120 für Biogasanlagen ist weder unmittelbares
Recht noch hat die TRAS 120 eine sog. "Rechtswirkung"
und ebenfalls keine "Vermutungswirkung". Formaljuristisch
ist die TRAS 120 nur eine sog. Erkenntnisquelle
für Biogasanlagen im Störfallrecht.
Auf die vielen inhaltlichen Fehler sei z.B.
hier (Seite Aktuelles 2019) unter "April 2019"
verwiesen. Sachverständige, Fachkundige etc.
im Thema Biogas halten die TRAS 120 somit
nicht umfassend für den sog. Stand der Technik
geschweige denn für den den Stand der Sicherheitstechnik
im Störfallrecht / 12. BImSchV (Adressat "Betreiber"
nicht "Arbeitgeber".
Und wie sehen es (die TRAS 120) das UBA
und Juristen?
Bei der TRAS 120 handelt
es sich weder um eine Rechtsvorschrift (kein
sog. unmittelbares Recht) noch um eine Verwaltungsvorschrift
(auch kein unmittelbares Recht) und kann somit
von den zuständigen Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden
nicht etwa als normkonkretisierender, verbindlicher
Maßstab für die Anforderungen an Biogasanlagenbetreiber
herangezogen werden.
Zutreffend beschreibt das UBA den Charakter
der TRAS 120 so: "Größtes Manko der TRAS 120
ist ihre als gering erachtete Verbindlichkeit.
Sie begründet keine unmittelbar gültigen Pflichten
der Betreiber von Biogasanlagen (kann also
auch keine Bußgelder bei Nicht-Einhaltung
begründen), sondern wird lediglich als "Erkenntnisquelle"
für Betreiber und Vollzugsbehörden betrachtet.
Wegen fehlender Rechtgrundlage enthält sie
auch keine Zulassungspflicht von Anlagenteilen,
die für die Sicherheit oder Emissionsminderung
besonders relevant sind (..).. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/biogasanlagen-neue-technische-regel-soll-sicherheit).
Sicherheitstechnische
Regeln bilden insofern im Rahmen der behördlichen Entscheidung lediglich einen Anhaltspunkt, haben eine gewisse "indizielle Bedeutung" (Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 51, Rn 6 m.w.N.)
Hinweis für Genehmigungsbehörden / Betreiber & Arbeitgeber & Besitzer von Biogasanlagen:
Angesichts der fehlenden
Rechtsverbindlichkeit der TRAS 120 selbst
bedarf ggf. die Umsetzung der Anforderungen
der verbindlichen Festsetzung konkreter Anforderungen
im Einzelfall - entweder in Genehmigungen
oder durch nachträgliche Anordnungen z.B.
gem. § 17 BImSchG. Insbesondere
bzgl. nachträglicher Anordnungen, aber auch
in Genehmigungsverfahren, ist dabei der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
48. kW 2019 - Ergänzung 5 XII 2019: Werden
hier Ex - Schutz (MEWAGG) und Emissionsschutz
verwechselt?, Da im Ex - Schutz - Bereich
nicht genau "stationär" im notwendigen Meßbereich
von 30 ppm bis 80 ppm in der Stützluft von
sog. Doppelmembrangasspeicher für Biogas gemessen
werden kann und die TRAS 120 ja den Stand
der Technik definiert, soll erst ab 500 ppm
gemessen werden. Aus Ex-Schutz - Sicht nachvollziehbar.
Aber auf keinen Fall aus Emissionschutzsicht
(Energieverluste / Methanverluste d.h. zusätzliche
CO2 / Kohlendioxidemissionen bei BGA's)..
Hier besteht also dringender Handlungsbedarf
für regelmäßigen Messungen
mit geeigneten mobilen Meßgeräten,
die sicher ab wenigen ppm nach DVGW G 465-4
messen können.
Zum Glück nutzt die "echte" Fachwelt
mobile Meßgeräte nach DVGW G 465-4, die im
Meßwertzielbereich 30 ppm bis 80 ppm echt
diskontinuierlich messen können und vernüftige
und interpretierbare Meßwerte und Tendenzen
der Methankonzentration ( mögliche Undichtigkeiten)
an der Gasspeichermembran in Biogas / Klärgas
- DMGS (Doppelmemmbrangasspeichern) liefern
und dies je nach Anwendung: kontinuierlich
und regelmäßig aber nicht permanent messen.
Ob "mal" die sog. "Fach"welt
a) über den notwendigen Zielmeßbereich und
das generelle Ziel (KLIMASCHUTZ)
b) über die Definition der Worte: KONTINUIERLICH
/ REGELMÄßIG / PERMANENT nachdenkt.
Wörtliche Zitate aus den Diskussionen der
Biogasfachwelt:
a) Die Gasmessgeräte müssen ab 500 ppm mit
einer Auflösung von 200 ppm bei einer Genauigkeit
von +/- 500 ppm bzw. +/- 10 % vom Messwert
messen - Laut Merkblatt zur Überprüfung der
Gasdichtigkeit von Biogastraglufthaben im
Normalbetrieb (SVK Biogas Sachverständigenkreis
2011) liegen die Methankonzentrationen im
Zwischenraum eines Doppelmembran-Biogasspeichers
(der Sätzer: DMGS - Doppelmembrangasspeicher)
/ Tragluftdaches bei unbeschädigten Membranen
bei 90...250 ppm.
b) die Empfehlung ab 500
ppm zu messen ergibt sich aus den neu zum
Einsatz kommenden Halbleiter-Sensoren, die
passable Kosten und Haltbarkeiten sowie einigermaßen
akzeptable Messtoleranzen (ab 500 ppm) vorweisen.
REAL: Es gibt mobile Meßgeräte die können
seit Jahren im Bereich < 100 pm messen sogar
nach DVGW G 465-4.
Was bedeutet dies für die Praxis (Wirtschaftlich / Ökologisch?
Eine übliche "Störung" (Riß / Undichtigkeit)
der natürlichen Permeation fängt bei ca. 100
ppm an (übliche Stützluftgebläse werden für
ca. 500 m3/h bis 1.000 m3/h gebaut / ausgelegt).
Die "MEWAGG" - Meßgeräte (Vorschlag
der MEWAGG an den FvB) könnten ab ca. 500
ppm mit einem Fehler von + / - 200 ppm messen
...
D.h. 400 ppm CH4 (stationär nicht meßbar)
* (500 oder 1.000) m3/h = 0,2 - 0,4 m3 / h
reines Methan (CH4)
Der Heizwert von Methan ist ca. 10 kWh /
m3 - > 2 kW - 4 kW * 8760 h Energie pa "geht"
unbemerkt in die Atmosphäre
d.h. ca. 17.500 kWh - 35.000 kWh Energie pa
oder für die Klimaaktivisten und nicht nur
für "Friday for future" im Biogasbereich
(0,2 - 0, 4) m3/h * 8760 h * 0,7 kg / m3 (Dichte Methan) * 28 (Faktor der Klimarelevanz von CH4 zu CO2 d.h. CO2 equ)
ca. 34 t CO2 equi bis ca. 68 t CO2 equ pa gehen in the Atmosphäre, da es stationär nicht gemessen werden kann ...
Was ist also sinnvoller: keine Verbrennungsmotore ? kein Fleisch essen ? kein Reis essen ? mobile Meßgeräte benutzen? Was ist Ihr Beitrag zur CO2 Reduzierung?
9. Oktober 2019. Wir machen es Ihnen
leichter uns im Konrad - Zuse - Ring zu finden:
Die alte Deponiegasfackel eignet sich übrigens
"noch" zu Schulungs- und Trainingszwecken.
Derzeitige Nutzung: Litfaßsäule - kann aber
wieder in Betrieb genommen werden.
Training / Schulung: Aufstellung und Inbetriebnahme einer mobilen Mietfackel (hier: DMF I) für Biogas,
Deponie und Klärgas auf der Deponie Niemark / MBA Lübeck
26. / 27.IX.2019: Danke für Ihre vielen positiven Rückmeldungen (es gab auch eine Kritik) zu der angestossenen Diskussion im Rahmen des Vortrages in Kaasel u.a. Meinungsaustausch zur
Verlängerung / Neunantrag eines § 29a / b SV bzw. zu den unpräzisen Anordnungen (unkonkret im Sinne des Verwaltungsrecht) aus den Genehmigungsbescheiden bezüglich der Prüfinhalte.
26. Sept. 2019
|
Aktuelle Erfahrungen eines § 29
a / b BImSchG - Sachverständigen
aus der Arbeit: Vom Verlängerungsantrag
bis zur praktischen Prüftätigkeit
an Biogasanlagen
Wolfgang H. Stachowitz, DAS - IB GmbH
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9. Erfahrungsaustausch für Sachverständige
gem. § 29a / b BImSchG
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H4 Hotel Kassel - Veranstalterin Fachverband
Biogas e.V. (FvB) Freising
ppt - Vortrag als pdf.-file 3,625 MB über Ihren klick auf das Bild
|
9. VIII.
2019 Was sind eigentlich reale Abstände bei
Bränden bei / auf Biogasanlagen? Können DMGS
(Doppelmembran(folien)gasspeicher angezündet
werden? Benötigt man einen Sicherheitsabstand?
Nein, wenn die Membran / Folie nicht brennen
kann und wenn reine Luft im Stützluftpolster
ist. Erst wenn die sog. Gasspeichermembran
undicht werden würde, könnte es nach
Außen brennen. In den nachfolgenden Bilder
sehen Sie nach einem Brand des BHKW - Betriebsgebäude,
keinen Folgebrand am Gasspeicher / Fermenter.
Die zuständige Feuerwehr war nach Brandentdeckung
(dies war nicht die Uhrzeit der Brandentstehung)
ca. 10 Minuten später mit den ersten Kräften
am Ort. Was macht eine unterwiesene Feuerwehr?
Nicht Löschen, sondern sichern, d.h. u.a die
Gasspeicher / Fermenter "kühlen" und dann
kann gelöscht werden. Hier waren also Abstände < 4 m ausreichend.
24. / 25. Mai 2019
Spiegel online / UBA - Biogasanlagen: Explosionen,
Brände, Verpuffungen, Schäden - keine
Quellenangaben, aber … Lieber Spiegel, liebes
UBA, nicht jede "Explosion" aus einem Zeitungsartikel
/ einer Zeitungsmeldung auf einer Biogasanlage
(BGA) ist bzw. war auch eine. Zumal in unserer
heutigen Zeit der Journalismus bzw. selbsternannte
Fachberater dies gar nicht unterscheiden kann
/ können - es fehlt einfach echtes Fachwissen
und ein Check der Quellen. Denn leider gibt
es zuviel Journalismus a la BILD. Seriöserweise
gibt es weniger als 5 echte Explosionen auf
Biogasanlagen in Deutschland seit 2002. Schade,
daß weder das UBA noch der Spiegel seine Quellen
angeben möchten / können (?). Ähnlich unbedacht
wird in der TRAS 120 vorgegangen: Da werden
unbelegte Behauptungen zu Schäden auf Biogasanlagen
benannt ohne jede Quellenangabe. Und die TRAS
120 behauptet sogar von sich, sie sein: Stand
der Technik (StdT) / Stand der Sicherheitstechnik
(StdSiT). Fachleute sprechen von der TRAS
120 eher von einer schlechten Erkenntnisquelle
mit zahlreichen Fehlern, Pauschalierungen,
Verallgemeinerungen. Unsere Bitten: a) gebt
Eure Quellen an und laßt diese unabhängig
prüfen b) recherchiert vor Ort und sprecht
mit den echten Fachleuten und nicht den selbsternannten
Biogasfachberatern & Co. In einem Stimmen
jedoch die online - Meldungen zu Schäden an
Biogasanlagen: Die Behälter / Rohrleitungssystem
werden aufgrund von falschen Material (Einbau
/ Kontrolle / Bauüberwachung) undicht / platzen
und "laufen aus". Aber dies ist schon seit
über 10 Jahren bekannt. Was machen denn eigentlich
die VAWS - Sachverständigen / Bausachverständigen
dann vor Ort? "Keine sichtbaren Mängel" steht
in den meisten Prüfberichten. Also husch über
die Anlage und ohne Haftung weg zum Rechnung
schreiben ….
Bezieht sich der Spiegel auf dieses UBA
- Papier aus III 2019? Herunterladen 2,172
MB über Ihren klick auf das Bild
Kommentare / Infos zur TRAS 120 zu den Fortbildungen am 20. und 21. Mai 2019 in Dessau. Herunterladen 28,85 MB über Ihren klick auf das Bild
Am 21. / 22. Mai 2019 findet unsere Deponie-
/ Biogastagung in Dessau im Hotel Radison
Blue ua auf der Deponie Kochstedter Kreisstraße
(Besichtigung der neuen Kompostierung und
Bioabfallvergärungsanlage (BAV) nach
dem Verfahren Trockenfermentation BEKON) statt.
Am 20. und 21. Mai 2019 wird die rechtliche
Einordnung und die Bennung der Fehler (Stand
XII 2018) der TRAS 120 (leider ist die aktuelle
TRAS 120 in Teilen kein Stand der Technik
(max. eine Erkenntnisquelle mit Fehlern) im
Rahmen zweier Seminare statt . Fast 100 TeilnehmerInnen über drei Tagen waren auf unseren Veranstaltungen in Dessau. Erste Photos auf
unserer Seite Veranstaltungen Photos Dessau 2019 und erste ppt - Vorträge als pdf.-file
auf unserer Seite Vorträge Vorträge Dessau 2019.
Unsere Austeller waren:
klicken Sie auf das Bild 224 kB Programm -
und Anmeldungsflyer. Unser Tagungshotel war
das Radison Blu Fürst Leopold Hotel Dessau,
Friedensplatz in 06844 Dessau - Roßlau
U.a wird auch in zwei Biogassemniaren vorab über die TRAS 120 diskutiert und informiert.
Wo liegt diese TRAS 120 Richtung (d.h. wo kann die TRAS 120 als Erkenntnisquelle genutzt
werden) und wo liegt TRAS 120 inhaltlich daneben und ist sogar FALSCH.. Wie geht "man" mit
der TRAS 2018 um (kein unmittelbares Recht). Für die 2. Veranstaltung zur TRAS 120 am 21. Mai und das
Deponiegasseminar gibt es nur noch wenige Restplätze. Für das TRAS 120 Seminar am 20. Mai stehen noch ausreichend Plätze zur Verfügung.
Im nachfolgenden link erhalten Sie die Version
aus dem Bundesanzeiger, der aber schon am 27.II.2019 leicht geändert wurde. Vergl.
Sie auch unsere Kommentare / Hinweise und Anmerkungen zur TRAS 120 aus Herbst 2017 und
Dezember 2018.
zum
lesen der TRAS 120: Bild anklicken 2.448 kB
23.IV.2019 bei DAS - IB entstand heute eine ca. 1.200 qm große Blühwiese mit heimischen Naturgräsern und Naturkräutern (20/80).
Achtung am 13.XI.2018
haben wir in einer Kieler Straßenbahn eine
aktuelle Version der TRAS 120 gefunden.
Diese haben wir zum 19.XII.2018 (nun haben
ja alle Ruhe zum: Lesen) in ca. 6 Ah kommentiert
und ergänzt. Zum Jahresende empfiehlt sich
vielleicht die TRAS 120 als Biogas - Lecktüre.
Aus unserer Sicht, will ´die TRAS 120
ja den Stand der Technik bzw. den Stand der
Sicherheitstechnik definieren. Aber leider
werden immer noch (siehe unseren Kommentar
aus 2017) einfache Begrifflichkeiten (z.B.
Energie / Strom) falsch benutzt, Behauptungen
aufgestellt, daß sich Biogas nicht entmischt
(einfach mal praktisch messen, können wir
da nur schreiben), die Dichtigkeit von Biogasanlagen
korrekt beschrieben, aber ein BLITZSCHUTZ
(es gibt doch echt wichtigere / gefährlichere
Zündquellen) in den falschen Fokus gestellt.
Hoffentlich wird die TRAS 120 nicht überbewertet
(insb. von Genehmigungsbehörden). Sachverständige
/ GutachterInnen sucht "man" sich ja freiwillig
aus und "man" kann wechseln. Zum Glück ist
die TRAS 120 wie auch die TRGS 529 kein unmittelbares
Recht. Und zum Glück würde in einem Genehmigungsbescheid
die Wortwahl "die TRAS 120" oder "TRGS 529"
ist umzusetzen von den JurstInnen als "unbestimmt"
im Sinne des Verwaltungsrechts festgestellt
werden. Dies hat zur Folge, daß diese Auflage
als unbestimmt nicht beachtet werden braucht.
Dito zu: Die TA - Luft ist zu berücksichtigen.
Wir sind gespannt, wie der Umgang erfolgt
und werden deshalb am 21. Mai 2019 in Dessau
eine Veranstaltung zur TRAS 120 durchführen.
Diese Veranstaltung (wie auch unsere Biogasseminare)
sind dann Fortbildungen im Sinne der TRAS
120 und TRGS 529.
zum
lesen dieser TRAS 120: Bild anklicken 1.367 kB
Bild anklicken 657 kB
diese
cookies setzt die Deutsche Telekom AG und nicht die DAS - IB. Mehr Infos Bild anklicken 322 kB. Wir haben keinen Einfluß darauf, aber ..
Information für Genehmigungsbehörden, Sachverständige,
Betreiber und Arbeitgeber
252kB anklicken
NEU Deponiegas / Klärgas / Trockenfermentationsbiogasanlagen
als ptj - Projekte: Nationale Klimaschutzinitative (NKI)
- neu vom 1.I.2019 bis 31.XII.2022 - Förderung von Potentialstudien und der Investiven Maßnahme
nun bis max. 600.000 €. Wir stehen Ihnen von der Antragstellung, Durchführung der Potenzialstudie, Erstellung
von Ausschreibungen, Projektbegleitung bis zur Inbetriebnahme der Investiven Maßnahme
zur Verfügung
klick Kommunalrichtlinie 424 kB
BQS gilt nicht für die Deponieentgasung,
lsen Sie hier von Herrn Bräcker: anklicken
75 kB anklicken
Und dies sind die Fakten zum Primären, Sekundären
und Tertiären Explosionsschutz - auch für
Deponiegasfassungssysteme anklicken
507 kB anklicken
Reaktion und Klarstellung von Herrn Wolfgang Bräker
anklicken
82 kB anklicken
Nachsatz zur LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" BQS 8-1 (Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard:
"Rohre, Schächte und bauteile in Basis- und Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien" vom 28.VII.2017 bzw. 20.IX.2017
sowie der
SKZ - LGA Güterichtlinie "Rohre, Schächte und Bauteile auf Deponien" von Juni 2017:
Können diese Papiere einen Stand der Technik
definieren, wenn dort pauschal für Deponiegasrohrleitungen,
Schachtbauwerke, Gasbrunnenköpfe das Material
HDPE / PEHD "elektrisch leitfähig" benannt
wird? Die Antwort ist NEIN. Eine Materialanforderung
ohne eine Begründung zu definieren ist komisch
und sieht nach Lobbyismus aus, wenn man sich
die Zusammensetzung der SKZ Arbeitsgruppe
anschaut. Echte Fachkundige wissen, daß das
unmittelbare Recht die GefStoffV ist. Dort
steht im § 11 eine Rangfolge zum Explosionsschutz.
Und diese Fachkundigen wissen, was a) eine
geA ist, b) wo die Explosionsgrenzen von CH4,
CO2, Sauerstoff - Gemischen (hier Deponiegas)
sind und c) wie diese geA primär vermieden
wird. Ansonsten finden wir ROSA - HDPE / PEHD
- Rohre auch toll.
Auch in Heidenheim (Rüblinger Hof )
kann beim "Überschlag" eines Brandes auf eine
Biogasanlage (Gasspeicher) keine Explosion
entstehen. Sollten tatsächlich die Wetterschutzmembran
und die Gasspeichermembran gleichzeitig beschädigt
werden, tritt Biogas aus, was entzündet werden
könnte. Dann brennt der Gasspeicher ab. Dabei
entstehen (gezielter Abbrand) keine Atemgifte,
jedoch CO aus der üblichen Verbrennung. Ein
Abbrand (löschen) und der unkontrollierte
Gasaustritt: CH4, CO2, H2S etc. ist für Mensch
und Klima schlimmer. Liebe "Heidenheimer Zeitung"
(https://www.swp.de/suedwesten/landkreise/lk-heidenheim/auf-den-unwahrscheinlichen-ernstfall-vorbereitet-27079055.html)
bitte richtig berichten. Ihr seit doch nicht
BILD, oder?
Geplanter Notentgasungsbetrieb der Deponie Niemark (Lübeck) mit der DMF I und DMF VII der
DAS - IB GmbH.
Die Biogas Union meldet zur TRAS 120:
"Die TRAS wird vom Arbeitskreis Biogasanlagen
in der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
erarbeitet. Sie wird im Juni 2018 in der aktuellen
Fassung in der KAS verabschiedet und dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) vorgeschlagen. Nach einer noch durchzuführenden
Länderanhörung ist die Veröffentlichung der
TRAS für Ende 2018 / Anfang 2019 zu erwarten.
Die TRAS formuliert insbesondere Anforderungen
zum Brandschutz, zur Verhinderung der Freisetzung
von Biogas und Gärsubstrat sowie zum Schutz
von Personen. Die Anforderungen beziehen sich
insbesondere auf Planung, Errichtung, Ausrüstung,
Betrieb, Überwachung, Prüfungen und Instandhaltung
von Biogasanlagen sowie auf die Qualifikation
des Betreibers und der tätigen Personen. Die
TRAS (auch TRGSen, TRBSen der Hochlader
/ Sätzer) ist keine verbindliche
Vorschrift (unmittelbares Recht der Hochlader
/ Sätzer), sondern eine Erkenntnisquelle
(wie die TAZ, der Sätzer), deren
Anwendung empfohlen wird. Verbindlichkeit
können die Inhalte der TRAS insbesondere dann
erlangen, wenn bei Genehmigungsverfahren darauf
Bezug genommen wird und daraus Auflagen abgeleitet
werden."
USB - Deponie Kornharpen (Bochum) leiht sich DMF VII für sog. Test der Tiefenentgasung
an speziell umgebauten Gasbrunnen nach dem System DAS - IB aus. Die Test werden Ende Mai Anfang Juni
2018 beginnen. Spannend ist auch der Bau - Zustand der Gasbrunnen bei Tiefen bis 90m... Da können Überraschungen im Baugrund / Deponiekörper
auf die Beteiligten warten ... Wir freuen uns auf die Herausforderungen und gemeinsamen Lösungen mit der USB.
Die RMD ( Rhein - Main - Deponie) leiht sich
DMF II (Mobile Gasfackel der DAS IB) für einen
ca. 12 - monatigen Testbetrieb an der BGA
BDH (Brandholz) der Firma Thöni aus.
Die Aufstellung und Inbetriebnahme war am
14. und 15. Mai 2018.
Programm (Herr Butz vom UBA hat als Referent
zugesagt und Co-Autor Herr Heine von der STRABAG
wird Herrn Dr. Schatz vom AWVC am 17. ergänzen)
Deponietagung 17. und 18. April 2018 in Chemnitz
- Flyer anklicken
263 kB anklicken
Unsere Aussteller & Inserenten
Bei
z.Zt. ca . 60 TeilnhmerInnen aus 6 Nationen
und Simultanübersetzung in die Russische
Sprache.
Deponieentgasung mit absichtlicher / versehentlicher
Übersaugung (Lufteindringung) soll patentiert
werden! Dies ist kein Witz / Scherz - auch
wenn der 1. April bald naht. Lesen Sie selbst
und schütteln mit dem Kopf bzw. trauen Ihren
Augen nicht:
X " https://data.epo.org/publication-server/pdf-document?pn=2705909&ki=A1&cc=EP
" X Möchten Sie keine Patentgebühren
für Ihre notwendige Entgasung nach DepV /
TASi & Co. etc. bezahlen - sollten Sie aktiv
werden. Wir werden dieses Thema auf unserer
Deponietagung am 18. April 2018 in Chemnitz
tagesaktuell diskutieren und vorstellen. JedeR
kann sich bei Anmeldung aktiv als ReferentIn
oder in einer Podiumsdiskussion einbringen.
Juristisch gibt es folgende Einschätzung:
"Ein Patent ist nichtig, wenn der Gegenstand
des Patents nach den §§ 1 bis 5 nicht patentfähig
ist. Nach § 3 PatG gilt eine Erfindung nur
dann als neu, wenn sie nicht zum Stand der
Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst
dabei alle Kenntnisse, die vor dem für den
Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch
schriftliche oder mündliche Beschreibung,
durch Benutzung oder in sonstiger Weise der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind."
Möchten Sie zu der Patentanmeldung Vorbehalte
etc. einbringen? Folgende Möglichkeit besteht:
Jjedermann / - frau kann Einwendungen oder
Einspruch einreichen, beides am besten online…
" http://tpo.epo.org/tpo/app/form/?patentRef=EP2705909&locale=de "
Unfälle insb. tödliche Unfälle an Energieanlagen (z.B. Verteiler, NS - Schaltanlagen, "Trafos" haben nichts
mit dem Betrieb von Biogasanalgen zu tun.
D.h. die Meldungen aus der 5. kW "Tragisches Unglück auf dem Gelände einer Biogasanlage: In Quarnstedt (Kreis Steinburg) wurde am Mittwochabend ein 45 Jahre alter Mann durch einen Unfall in einem Trafo-Häuschen aus dem Leben gerissen."
können überall passieren, wenn "man" die sog. 5 Sicherheitsregeln für Energieanlagen nicht beachtet: Freischalten, Sichern, Messen, Erden, Isolieren etc.
Gerne mehr bei Ihrem örtl. Elektriker oder auf unseren Sicherheitsseminaren.
PS: Für sog. Elektroarbeiten muß man wenigstens von der Ausbildung EUP (Elektrotechnisch Unterwiesene Person für besondere Tätigkeiten) sein.
Diese Spannungs- / Stromüberschläge gibt es überall wenn man die Sicherheitsabstände nicht einhält.
Großtechnisch nennt man den Überschlag dann Blitz ! Die Druckwellen: Donner.
Ein FROHES & GESUNDES 2018 - haben wir mit
Brand - und Explosionsexperimenten / Versuchen
am 5.I.2018 "gefeiert"